Ferienregelung:
(Es ist jeweils der erste und letzte Ferientag angegeben)
Herbstferien:
Weihnachtsferien:
Osterferien:
Sommerferien:
14.10.24 - 27.10.24
23.12.24 - 12.01.25
07.04.25 - 21.04.25
07.07.25 - 17.08.25
Unter folgendem Link finden Sie die Ferientermine bis zum Jahr 2030.
Eine Jahresübersicht finden Sie im Ferienkalender Hessen.
Bewegliche Ferientage:
Rosenmontag, 03.03.2025
Faschingsdienstag, 04.03.
Tag nach Christi Himmelfahrt, 30.05.2025
Tag nach Fronleichnam, 20.06.2025
Sonstige Regelungen:
Das erste Schulhalbjahr endet am Freitag, den 31.01.2025 um 10:10 Uhr mit der Ausgabe der Halbjahreszeugnisse. An dem jeweils letzten Schultag vor den Ferien und an den Tagen der Zeugnisausgabe endet der Unterricht für alle Kinder nach der 3. Stunde um 10:10.
Der letzte Schultag vor den Sommerferien 2025 ist Freitag, der 04.07.2025, mit der Zeugnisausgabe für alle Kinder.
Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass Beurlaubungen vor bzw. im Anschluss an die Ferien rechtzeitig - d. h. mindestens 4 Wochen zuvor - bei der Schulleitung schriftlich beantragt werden müssen.
Information vom Staatlichen Schulamt:
Alle Gestattungsanträge zur Ersteinschulung müssen bis zum 01.04. des jeweiligen Kalenderjahres im Staatlichen Schulamt eingegangen sein (Eingangsstempel).
Anträge die nach dieser Frist eingehen werden nur in ausdrücklich begründeten Einzelfällen bearbeitet. Hierzu zählen Situationen die von den Erziehungsberechtigten nicht zu verantworten sind und in der gestellten Frist nicht absehbar waren.
Stundenplan:
Die Kinder erhalten von ihrer Klassenlehrkraft einen Stundenplan, dem Sie Unterrichtsbeginn und –ende entnehmen können. Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Kinder nicht früher als 15 Minuten vor Schulbeginn in die Schule kommen, da vor dieser Zeit die Aufsicht nicht gewährleistet ist.
Im Krankheitsfall müssen alle Fehltage Ihres Kindes schriftlich mit Unterschrift (siehe Schuljahresplaner/Bärchenheft) bei der Klassenlehrkraft entschuldigt werden (bitte keine Entschuldigungen per Telefon/per Fax ans Sekretariat oder mündlich an die Lehrkräfte).
Am ersten Fehltag können Sie diese Information über ein/e Mitschüler/in (auch mündlich möglich) an die Lehrkräfte weitergeben.
Bei unbekannten Gründen des Fehlens versuchen die Klassenlehrkraft Sie telefonisch zu erreichen, um Sie über die Abwesenheit Ihres Kindes zu informieren. Sind Sie nicht zu erreichen, muss die Schule die örtliche Polizeidienststelle darüber informieren.
In den Klassen 1, 3 und der Vorklasse finden turnusgemäß die Wahlen zum Klassenelternbeirat statt.
Die Einladungen zu diesen Elternabenden sowie zu den ersten Elternabenden der Jahrgangsstufen 2 und 4 erhalten Sie rechtzeitig von den Klassenelternbeiräten bzw. den Klassenlehrerinnen.
Aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, dass Schmuck und Wertsachen aller Art (z.B. Uhren) nicht versichert sind. Das Tragen jeglichen Schmuckes (auch Ohrstecker) ist beim Schwimm- bzw. Sportunterricht aus Sicherheitsgründen ohnehin nicht gestattet. Die Unfallkasse Hessen übernimmt daraus entstehende Kosten nicht.
Es empfiehlt sich deshalb, keine Schmucksachen zum Schwimm- bzw. Sportunterricht mitzunehmen.
Am Ende eines jeden Schulhalbjahres werden alle liegengebliebenen Kleidungsstücke aus der Fundkiste (B-Aufgang) an eine gemeinnützige Institution weitergegeben. Brillen, Schlüssel etc. können im Sekretariat abgeholt werden
Bitte benachrichtigen Sie die Schule (über das Sekretariat), wenn der Kopf Ihres Kindes von Läusen befallen ist. Sie finden im Bärchenheft eine detaillierte Vorgehensweise, was bei Kopfläusen zu beachten ist.
Die Mobile Praxis ist Träger des Pakts für den Nachmittag. Für die Leitung ist Frau Flath zuständig. Sie erreichen sie unter der Telefonnummer 06151/13484990 oder per Mail unter p.lss.mts@mobilepraxis.net. Bei Fragen wenden Sie sich bitte direkt an Frau Maniaci oder schauen Sie auf der Homepage der Schule oder unter: www.mobilepraxis.net
Für die angemeldeten Kinder in der Pakt-Betreuung gilt bis 14:30 Uhr eine verbindliche Betreuungszeit .
Mehr über den "Pakt" erfahren Sie hier...